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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Bereitstellung und Nutzung der Plattform KEL — Krankenhauseinsatzleitung zwischen der Die Notfallakademie UG (haftungsbeschränkt), Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin (nachfolgend „Anbieter“), und ihren Kunden.

(2) Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (z. B. Krankenhäuser, Kommunen, Behörden, Organisationen). Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist nicht vorgesehen.

(3) Abweichenden, entgegenstehenden oder ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird widersprochen; sie werden nur wirksam, wenn der Anbieter ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden KEL zur digitalen Unterstützung der Krankenhauseinsatzleitung im echten Einsatzfall zur Verfügung, wahlweise in einem der folgenden Leistungsmodelle:

a) „Software & Schulung“: Bereitstellung von KEL als Software-as-a-Service (SaaS), Anpassung an die Sachgebiete, Rollen und den bestehenden KAEP des Kunden, Import von dessen Krisenhandbuch und Checklisten sowie Schulung der Stabsmitglieder.

b) „Rundum-Sorglos“: Zusätzlich zu allen Leistungen aus „Software & Schulung“ die Lieferung und Einrichtung eines lokalen Fallback-Servers als Hardware beim Kunden vor Ort einschließlich Netzwerkintegration, automatisierte Backups mit Wiederherstellungs-Test sowie regelmäßige Übungs- und Auffrischungstermine für den Stab (Einzelheiten siehe § 7a).

(2) Der konkrete Leistungsumfang (u. a. gewähltes Modell, Anzahl Nutzerzugänge, Funktionsumfang, Umfang der Einrichtung und Schulung) ergibt sich aus dem individuellen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung des Anbieters im Anschluss an das Bedarfsgespräch.

§ 3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch individuelles Angebot des Anbieters — auf Grundlage eines vorangehenden Bedarfsgesprächs zur Struktur, den Sachgebieten, dem bestehenden KAEP und den Anforderungen des Kunden an Ausfallsicherheit — und dessen Annahme durch den Kunden (z. B. per Unterschrift, E-Mail-Bestätigung oder Bestellung) zustande. Leistungsumfang, Vergütung, Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen werden für jeden Kunden gesondert vereinbart und richten sich nach dem jeweiligen Angebot bzw. Einzelvertrag; diese AGB gelten ergänzend, soweit im Einzelvertrag nichts Abweichendes geregelt ist.

§ 4 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung richtet sich nach dem gewählten Leistungsmodell (§ 2) und ergibt sich aus dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Einzelvertrag; beim Modell „Rundum-Sorglos“ umfasst sie auch die Hardware-Lieferung und Einrichtung nach § 7a. Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Rechnungen sind, sofern im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 5 Vertragslaufzeit und Kündigung

Vertragslaufzeit und Kündigungsfristen richten sich nach dem jeweiligen individuellen Angebot bzw. Einzelvertrag. Ist dort keine Regelung getroffen, kann der Vertrag von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 6 Nutzungsrechte und Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht zur Nutzung von KEL im vereinbarten Umfang zur Unterstützung der Krankenhauseinsatzleitung im echten Einsatzfall.

(2) Der Kunde ist verpflichtet, Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen sowie einen Missbrauch unverzüglich anzuzeigen.

(3) Da KEL für den echten Einsatzbetrieb bestimmt ist, bleibt der Kunde für die inhaltliche Richtigkeit der eingegebenen Einsatzdaten sowie für die Einhaltung der ihn treffenden datenschutz- und berufsrechtlichen Pflichten (z. B. bei der Verarbeitung von Mitarbeitenden- oder Bettenkapazitätsdaten) verantwortlich; hierzu auch § 11.

§ 7 Verfügbarkeit

Der Anbieter ist bemüht, eine hohe Verfügbarkeit der Plattform sicherzustellen, garantiert jedoch keine ununterbrochene Verfügbarkeit. Wartungsarbeiten werden, soweit möglich, mit angemessenem Vorlauf angekündigt. Beim Modell „Rundum-Sorglos“ trägt der in § 7a beschriebene lokale Fallback-Server zur Verfügbarkeit im Krankenhausnetz auch bei einem Ausfall der Internetanbindung bei; eine bestimmte Verfügbarkeitsquote oder Reaktionszeit wird hierdurch nicht zugesichert, sofern nicht im Einzelvertrag ausdrücklich vereinbart.

§ 7a Hardware beim Modell „Rundum-Sorglos“

Dieser Paragraph steht unter dem Vorbehalt gesonderter rechtlicher Prüfung

(1) Beim Modell „Rundum-Sorglos“ liefert und installiert der Anbieter beim Kunden vor Ort einen physischen Fallback-Server einschließlich Netzwerkintegration in die Infrastruktur des Kunden. Der Anbieter richtet auf diesem Server automatisierte Backups mit regelmäßigem Wiederherstellungs-Test ein.

(2) Der Gefahrübergang für die gelieferte Hardware richtet sich, soweit im Einzelvertrag nichts anderes vereinbart ist, nach den gesetzlichen Vorschriften; er tritt mit erfolgreicher Installation und Abnahme beim Kunden ein. Das Eigentum an der Hardware geht erst mit vollständiger Bezahlung der hierauf entfallenden Vergütung auf den Kunden über (einfacher Eigentumsvorbehalt), soweit im Einzelvertrag nicht abweichend geregelt.

(3) Für die gelieferte Hardware gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften sowie, soweit vorhanden, die Herstellergarantie; im Übrigen gilt § 8 entsprechend.

(4) Die Wartung der Hardware nach Ablauf einer im Einzelvertrag vereinbarten Erstlaufzeit sowie etwaige Kosten für einen Austausch bei Defekt richten sich nach dem Einzelvertrag.

§ 8 Gewährleistung

(1) Der Anbieter ist bemüht, Mängel der Plattform, die deren Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch aufheben oder mindern, innerhalb angemessener Frist zu beheben.

(2) Zusicherungen bestimmter Eigenschaften oder eine über die vereinbarte Beschaffenheit hinausgehende Garantie bestehen nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Für die beim Modell „Rundum-Sorglos“ gelieferte Hardware gilt vorrangig § 7a.

§ 9 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Kunden steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder vom Anbieter anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 10 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf; in diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Für Datenverluste haftet der Anbieter nur insoweit, als der Schaden bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden nicht eingetreten wäre. Die tatsächliche Entscheidung im Ernstfall, einschließlich medizinischer und organisatorischer Entscheidungen der Krankenhauseinsatzleitung, bleibt unabhängig von der Nutzung von KEL Aufgabe und Verantwortung des Kunden.

§ 11 Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit der Nutzung von KEL richtet sich nach der Datenschutzerklärung des Anbieters. Soweit der Anbieter im Auftrag des Kunden personenbezogene Einsatzdaten verarbeitet (insbesondere Daten, für die der Kunde datenschutzrechtlich Verantwortlicher ist), schließen die Parteien vor Aufnahme des Wirkbetriebs einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO.

§ 12 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsdurchführung bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, soweit keine gesetzliche Offenlegungspflicht besteht.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Anbieters (Berlin).

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

(4) Der Anbieter kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an geänderte Rechtslage, Rechtsprechung oder den Funktionsumfang der Plattform erforderlich ist. Über Änderungen wird der Kunde rechtzeitig, mindestens sechs Wochen vor deren Inkrafttreten, in Textform informiert. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen; auf diese Folge wird der Kunde in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

Stand: September 2026

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